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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Paderborn e.V. findest du hier .

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45. Bezirksjugendpfingstzeltlager - Teilnahmebedingungen

Allgemeine Informationen

Veranstalter:

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Bezirk Hochstift-Paderborn e.V.
Bezirksjugendvorstand

Veranstaltung:45. Bezirksjugendpfingstzeltlager
Veranstaltungsort:Bad Driburg, Neuenheerse

Termin:

Beginn: Samstag, 04.06.2022
Ende:    Montag, 06.06.2022

Vorraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Paderborn e.V. (Jugend)
  • Mindestalter: 6 Jahre (zu Beginn der Veranstaltung)
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmer/innen
  • Kopie der Versichertenkarte und des Impfbuches
Anmeldeschluss:05.05.2022

Lagerordnung

Damit wir gemeinsam ein schönes Wochenende verbringen können, müssen folgende Regeln beachet werden:

  • Den Anweisungen der Betreuer ist folge zu leisten.
  • Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Unterhaltungsmedien, etc. sind auf dem Zeltplatz unerwünscht. Bei Zuwiderhandlung werden diese bis zum Ende der Veranstaltung einbehalten.
  • Die Nachtruhe von 22-06 Uhr ist einzuhalten.
  • Einwegverpackungen sind nicht erlaubt. Nutzt bitte Mehrwegflaschen bzw. Verpackungen und entsorgt diese selbst. Die Müllcontainer sind nicht für den Müll der Teilnehmer, insbesondere nicht für den Müll mitgebrachter Süßigkeiten, defekter Zelte, Luftmatratzen oder Ähnliches! Bitte entsorgt, wenn möglich, Papier und hygienisch sauberen Inhalt für die Wertstofftonne im Rahmen der Möglichkeiten eurer OG in euren Heimatorten.
  • Das „Ausleihen“ von Flaggen, Schildern etc. bleibt auch weiterhin untersagt.
  • Alkoholkonsum ist im Lager grundsätzlich verboten. Jeglicher Alkohol ist spätestens zu Veranstaltungsbeginn vom Gelände (Zeltwiese, Straßenbereich und Gelände des SV Neuenheerse) zu entfernen. Ausgenommen ist lediglich das „Nachtcafe“, das nur von mindestens 16-jährigen Teilnehmern zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden darf. Eine Mitnahme eigener Spirituosen in den Bereich des Nachtcafés ist nicht gestattet.
  • Die gegenüber dem Veranstalter namentlich benannten Betreuer haben jederzeit (auch nachts!) ihre Betreuungspflicht sicherzustellen.
  • Der Nachweis der Eignung nach § 72a SGB VIII für die von der OG entsendeten Betreuer obliegt der entsendenden Gliederung und muss jederzeit vorgehalten werden.
  • Lagerfeuer dürfen nur auf feuerfestem Untergrund (Steine, o.ä.) in Feuerschalen und bei Vorhaltung geeigneter Löschvorrichtung zu den im Zeitplan genannten Zeiten bei dauerhafter Betreuung eines mindestens 18-Jährigen Betreuers betrieben werden. Die Sicherheitseinrichtungen rund um das Lagerfeuer werden zu Beginn des Zeltlagers von der Bezirksjugend überprüft. Vorher dürfen die Feuerstellen nicht in Betrieb genommen werden.
  • Das Schwimmen im Nethestausee ist im Rahmen der gesamten Veranstaltung untersagt. Die Wasserqualität ist unbekannt und kann ggf. Krankheiten auslösen. Daher sollte jeglicher Kontakt mit dem Gewässer vermieden werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Zuwiderhandlung.
  • Mit Flatterband oder anders kenntlich gemachte gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Insbesondere nicht der im nördlichen Bereich der Zeltwiese befindliche sumpfige Bereich, welcher ein gesetzlich geschütztes Biotop darstellt. Zu dem Bereich müssen 10 m Abstand (etwa Böschungsoberkante) eingehalten werden.
  • Das Fangen, Verletzen oder die erhebliche Störung von wildlebenden Tieren sowie die Entnahme und Beschädigung wildlebender Pflanzen ist zu unterlassen.
  • Die zugewiesenen Bereiche der Ortsgruppen sind nach dem Abbau von jedem Teilnehmer und der verantwortlichen Ortsgruppe ordnungsgemäß zu räumen und von diesen wieder in den ursprünglichen Ausgangszustand zurückzuversetzen.
  • Mit Betriebsstoffen darf nur sachgerecht und möglichst nicht auf der Zeltwiese bzw. auf dem Gelände des SV Neuenheerse umgegangen werden. Boden- / Wasserkontamination mit Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen u. ä. ist untersagt! Diese müssen fachgerecht entsorgt werden. Bei versehentlichem Auslaufen / Verschütten von Reinigungsmitteln, Betriebsstoffen u. ä. haftet grundsätzlich der Verursacher und ist für die fachgerechte Beseitigung verantwortlich.
  • Glasflaschen und andere Produkte aus Glas, sowie Kronkorken sind auf der Zeltwiese nicht erlaubt, da diese beweidet wird. Ausnahmen sind u. a. die für die Verpflegung notwendigen Behältnisse aus Glas.

Die Aufsichtspflicht liegt bei den Betreuern der Gliederungen für ihre Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters DLRG-Jugend Bezirk Hochstift-Paderborn bei unerlaubten Einzelaktionen von Teilnehmern und Betreuern ist ausgeschlossen.

Die Bezirksjugend und die Ortsgruppe Paderborn e.V. behalten sich vor bei Zuwiderhandlung die Vergehen zu sanktionieren. Dies kann auch zur sofortigen Abreise/Platzverweis einzelner Teilnehmer/Betreuer oder der gesamten Ortsgruppe führen, insbesondere, wenn der Betreuungsschlüssel nicht mehr gewährleistet ist.

Selbstverständlich gelten auch für diese Veranstaltung die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Notwendige Sonderregelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie

Geltende Corona-Vorschriften

Es gelten für das gesamte Zeltlager als Mindestmaßstab die zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Corona-Pandemie, insbesondere der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und des Infektionsschutzgesetzes. Zudem behält sich die DLRG-Jugend Bezirk Hochstift-Paderborn (folgend Veranstalter genannt) die Festlegung von über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehende Regelungen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens vor. Eine Sonderregelung über die gesetzlichen Regelungen hinaus erfolgt nicht willkürlich und idR. nur, wenn dies absolut notwendig erscheint, bspw. wenn lokal größere Ausbrüche bekannt sind.

Die für die Veranstaltung festgelegten Regelungen werden am 01.06.22 auf der Homepage der Bezirksjugend Hochstift-Paderborn bekanntgegeben. Sollten kurzfristig nach dem 01.06. die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden, behält sich der Veranstalter eine kurzfristige Aktualisierung vor. Diese wird unverzüglich per E-Mail und auf der Homepage der Bezirksjugend, an alle Ortsgruppen und über diese an die Teilnehmer und Betreuer, weitergegeben. Dazu sollten die Ortsgruppen die notwendigen Kontaktdaten der Teilnehmer / Betreuer vorhalten.

Sollte für die Durchführung der Veranstaltung eine Nachweispflicht bspw. der sogenannten 3-G, 2-G oder 2-G+ Regelungen erforderlich sein, kontrolliert die zuständige Ortsgruppe die notwendigen Nachweise und notiert die Kontrolle für jeden Teilnehmer.

Weitere detailliertere Regelungen, die vor allem den Ablauf der Veranstaltung und die Nutzung der Hygienebereiche (bspw. Toiletten, Spülmobile, Küche) betreffen, sind abhängig von den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Vorgaben und dem allgemeinen Infektionsgeschehen. Auch diese Regelungen werden am 01.06.22 auf der Homepage der DLRG Bezirksjugend Hochstift-Paderborn bekanntgegeben und gelten für jeden Teilnehmer und Betreuer. Die Regelungen müssen jedem Teilnehmer und Betreuer unmittelbar nach der Anreise von einer von der Ortsgruppe dafür beauftragten Person persönlich erläutert werden.

Erfassung von Daten

Eine Vorlage der Liste zur Erfassung der folgenden Inhalte wird vom Veranstalter den Ortsgruppen voraussichtlich ab dem 01.06.22 zur Verfügung gestellt. Sie umfasst voraussichtl. folgende Inhalte:

Von jedem Teilnehmer muss durch die Ortsgruppe deren Name, die Adresse und eine Telefonnummer, ggf. der Erziehungsberechtigten geführt werden. Es wird ein Feld vorgesehen, auf dem abgehakt wird, dass jedem Teilnehmer bei Anreise die Corona-Regelungen vorgestellt wurden. Sollte eine Nachweispflicht in Bezug auf Impfstatus oder Testung notwendig sein, wird die Durchführung der Kontrolle und Erfüllung der Voraussetzungen der Teilnehmer und Betreuer auf derselben Liste vermerkt, evtl. werden auch weitere notwendige Tests erfasst.

Die Art des Nachweises, bspw., ob der Nachweis mit Impfung oder Testung erfolgte, wird nicht erfasst. Der mit der Prüfung beauftragte Betreuer unterliegt der Schweigepflicht. Nach vollständiger Anreise aller Teilnehmer und Betreuer wird die Liste vom Hauptverantwortlichen der Ortsgruppe auf Vollständigkeit der Angaben geprüft und unterschrieben. Zusätzlich muss jeder Betreuer, der Nachweise geprüft hat, die ordnungsgemäße Durchführung seiner Prüfung mit einer Unterschrift bestätigen. Zu jeder Unterschrift ist der vollständige Name und das Geburtsdatum anzugeben. Das Ergebnis der vollständigen Prüfung ist dem Veranstalter bei der 2. Betreuerbesprechung am 04.06.2022 mitzuteilen und die Teilnehmerliste der Lagerleitung zu übergeben.

Die Listen werden bei Bedarf für Zwecke der Pandemiebekämpfung genutzt bzw. an berechtigte dritte Stellen, wie Ordnungsbehörden, weitergeleitet. Die Teilnehmerlisten müssen durch die Ortsgruppe jederzeit aktuell gehalten (vor allem bei vorzeitiger Abreise von Teilnehmern oder Betreuern) und Änderungen bei der jeweils nächsten Betreuerbesprechung mitgeteilt werden. Der Verwendung der Daten im Rahmen der Pandemiebekämpfung muss von jedem Teilnehmer und Betreuer zugestimmt werden. Dies ist Bestandteil der Einverständniserklärungen der Sonderregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie.

Verdachtsfall

Sollte ein Teilnehmer oder Betreuer während des Zeltlagers Covid-19 typische Symptome entwickeln, wird vor Ort unverzüglich ein Corona-Schnelltest durch eine vom Veranstalter benannte qualifizierte Stelle durchgeführt. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor im Verdachtsfall, bei Kontaktpersonen, sowie vorbeugend innerhalb einer ganzen Ortsgruppe einen individuellen Schnelltest anzuordnen. Von jedem Teilnehmer und Betreuer muss daher die Zustimmung vorliegen (bei Minderjährigen die eines Personensorgeberechtigten), dass ein Corona-Schnelltest vor Ort durchgeführt werden darf. Ein Widerruf zur Zustimmung des Tests ist jederzeit möglich, führt jedoch zur sofortigen Abreise des Teilnehmers oder Betreuers. Der Betreuerschlüssel muss dabei gewahrt bleiben.

Im Falle eines positiven Tests muss der positiv getestete Teilnehmer oder Betreuer unverzüglich abreisen. Die Veranstaltungsleitung behält sich als Einzelfallentscheidung vor direkte Kontaktpersonen (u.a. Zeltpartner), weitere Personengruppen und ggf. auch die gesamte Ortsgruppe von der weiteren Teilnahme auszuschließen, was eine schnellstmögliche Isolation und Abreise zur Folge hat. Diese Entscheidung wird im Rahmen der allgemeinen Umstände in Absprache mit dem hauptverantwortlichen Betreuer der betroffenen Ortsgruppe getroffen. In den Nachtstunden wird im Rahmen der Nachtruhe über eine Abreise entschieden.

Erziehungsberechtigte oder der Ortsgruppe benannte Ersatzpersonen müssen jederzeit telefonisch erreichbar und in der Lage sein ihr minderjähriges Kind selbst abzuholen oder durch eine Ersatzperson abholen zu lassen. Die Telefonnummer muss bei der Anmeldung bei der Ortsgruppe angegeben und von dieser jederzeit mitgeführt werden.

Kostenrückerstattung

Eine komplette oder anteilige Kostenrückerstattung der Teilnehmerbeiträge ist nach Meldeschluss nicht vorgesehen. Bei corona-bedingter Absage der Teilnahme ab Meldeschluss bzw. bei während der Veranstaltung notwendig gewordener Abreise ist eine gewünschte Kostenrückerstattung zu begründen und über die Ortsgruppe an den Veranstalter zu übermitteln. Über eine Rückerstattung wird im Einzelfall und auf Basis der Begründung entschieden.

Anreise

Die Anreise findet voraussichtlich zu verschiedenen Zeiten statt, um den Andrang auf dem Platz zu entzerren. Nach Meldeschluss werden die jeweiligen Anreisefenster für die jeweiligen Ortsgruppen bekannt gegeben. Weitere Regelungen werden auf dem Vorbereitungsseminar abgesprochen und mit den geltenden Regelungen am 01.06.22 bekannt gegeben.

Weitere Informationen

Besucher sind während der gesamten Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände leider nicht erlaubt. Bitte teilt dies allen Ortsgruppen Mitgliedern und durch die Anmeldeformulare nochmal separat auch den Angehörigen und Freunden der Teilnehmer und Betreuer mit. Dies gilt auch für nicht zwingend notwendige Kurz-Besuche von Eltern. Zusätzliche bei Anreise anwesende Personen, die versehentlich vergessen wurden zu melden, können ggf. im Einzelfall nach Rücksprache mit der Lagerleitung bei Abgabe aller notwendiger Erklärungen und Nachweise nachgemeldet werden und müssen den vollen Teilnehmerbeitrag nachzahlen. Zusätzliche über die Meldung der Ortsgruppe hinausgehende Helfer und Betreuer, die nur zeitweise anwesend sein können, sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch sämtliche Erklärungen unterschreiben und bei der Lagerleitung für den Zeitraum der Anwesenheit angemeldet werden. Eine Verpflegung der zusätzlichen Helfer und Betreuer ist nicht möglich.

Einverständniserklärungen zu den Sonderregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie

Zustimmung zu den Corona Sonderregeln

Die bekannt gegebenen Sonderregelungen bzgl. der Corona-Pandemie habe ich gelesen und erkenne diese an. Sollte ich sie nach der Konkretisierung der Regelungen am 01.06.22 nicht erfüllen können oder wollen, melde ich mich bei meiner Ortsgruppe für die Abmeldung vom Zeltlager und ich erkenne die Konsequenzen an.

Die Absage der Teilnahme nach Meldeschluss führt nicht automatisch zu einer Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Eine gewünschte Kostenrückerstattung ist zu begründen und über die Ortsgruppe an den Veranstalter zu übermitteln. Über eine Rückerstattung wird im Einzelfall und auf Basis der Begründung entschieden.

Zustimmung zur Durchführung eines oder mehrerer Corona Schnellteste

Hiermit willige ich in die zur Durchführung der für den Corona Schnelltest erforderlichen medizinischen Maßnahmen (insbesondere der Entnahme von Abstrichen im Nasen-Rachenraum) ein. Datenverarbeitung: Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Anmeldung zur Veranstaltung erfasst und im Rahmen der Pandemiebekämpfung verwendet werden. Hierzu zählen u.a.

  • die Weitergabe an Ordnungsbehörden zur Kontaktnachverfolgung bei positiven Coronafällen,
  • die Kontaktierung von Personensorgeberechtigten durch Betreuer der Ortsgruppe oder durch den Veranstalter und
  • die Weitergabe bei einem positiven Schnelltest an die zuständigen Ordnungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen.

Die Daten werden dabei von meiner DLRG Ortsgruppe erhoben, an die Lagerleitung übergeben und bis vier Wochen nach dem Ende des Zeltlagers aufbewahrt.

Nachweispflicht 3 G / 2 G / 2 G+

Sollte für die Veranstaltung eine Nachweispflicht bspw. im Rahmen einer 3-G, 2 G oder 2 G + Regelung notwendig sein, bin ich mit der Kontrolle meiner Nachweise und Dokumentation des Ergebnisses meiner Überprüfung einverstanden.

Widerruf

Die hier erteilten Einverständniserklärungen können jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Erklärungen kann zu einem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen und wird der Lagerleitung unverzüglich mitgeteilt.

Einverständniserklärungen zum allgemeinen Datenschutz und bei Film- und Fotoaufnahmen

Im Rahmen des 45. Bezirksjugend-Pfingsttreffens im Hochstift Paderborn vom 04.06. bis 06.06.2022 werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht und persönliche Daten für die Anmeldung, die Beantragung von Zuschüssen, die Auswertung von Wettkämpfen und weiteren Veranstaltungspunkten erhoben.

Ich bin damit einverstanden, dass ich ggf. auf den Filmaufnahmen und auf Fotos von der Veranstaltung erscheine. Die Film- bzw. Fotoaufnahmen werden anschließend ggf. in den sozialen Medien und auf der Homepage des DLRG-Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. veröffentlicht und den Ortsgruppen im Bezirk für die Verwendung und Veröffentlichung in den sozialen Medien und der jeweiligen Homepage der Ortsgruppe zur Verfügung gestellt.

Fotoaufnahmen werden nur für DLRG-interne Zwecke (Schulung, Werbung der Jugendarbeit, keine kommerzielle Nutzung oder dementsprechende Weitergabe) der Bezirksjugend im DLRG Bezirk Hochstift Paderborn e. V. als Veranstalter, des DLRG Bezirks Hochstift-Paderborn e.V. und der am Pfingsttreffen teilnehmenden Ortsgruppen genutzt. Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Anmeldung zur Veranstaltung erfasst und im Rahmen des Meldeverfahrens verwendet werden.

Des Weiteren dürfen sie für die Beantragung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit erfasst, an die für meinen Wohnort zuständige Stadt-/ Kreisverwaltung weitergegeben und dort für die Beurteilung eines Zuschussantrages im erforderlichen Umfang verwendet werden (die Daten werden dort intern verwendet und nach 5 Jahren gelöscht).

Zudem bin ich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten bei der Teilnahme an einzelnen Wettkämpfen und Veranstaltungspunkten erfasst, zum Zwecke der Auswertung verwendet und veröffentlicht werden.

Darüber hinaus dürfen im Falle eines besonderen Essensbedarfes (vegetarisch, Laktose-, Fructose-, Glutenunverträglichkeit) die persönlichen Daten für die Zuordnung der Mahlzeiten vom Caterer und der Bezirksjugend verwendet werden.

Die hier erteilten Einverständniserklärungen können jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

Sollten Sie mit einzelnen Aufführungen nicht einverstanden sein, halten Sie bitte Rücksprache mit uns!

Haftungsausschluss

Meine Teilnahme als Mitglied der DLRG Ortsgruppe Paderborn e.V. an dem 45. Bezirksjugendpfingstzeltlager in Bad Driburg Neuenheerse der DLRG Bezirksjugend Hochstift-Paderborn e.V. vom 04.06.-06.06.2022 erfolgt freiwillig auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. 

Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – gegenüber der DLRG, die mir aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit meiner Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung entstehen könnten.

Auch für Sachschäden ist eine Haftung der DLRG Ortsgruppe Paderborn e.V. ausgeschlossen.

Ich versichere, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung, auch hinsichtlich gesundheitlicher Risiken, die mir aktuell nicht bekannt sind.

Ich habe mich über den Inhalt dieser Haftungsausschlusserklärung vollständig informiert, indem ich diese gelesen und zur Kenntnis genommen habe.

Einverständniserklärung zu den Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung bestätigen Sie Ihre Teilnahme/die Teilnahme Ihres Kindes am 45. Bezirksjugendpfingstzeltlager in Bad Driburg Neuenheerse vom 04.06.-06.06.2022.

Die folgend aufgeführten Inhalte habe ich akzeptiert und zur Kenntnis genommen (und mit meinem Kind besprochen):

  • Lagerordnung
  • Sonderreglungen im Rahmen der Corona-Pandemie (mit Einverständniserklärung)
  • Einverständniserklärungen zum allgemeinen Datenschutz und bei Film- und Fotoaufnahmen
  • Haftungsausschluss 

Ich erkenne die während des Zeltlagers an der Lagerzentrale aushängende und vorab mit der Ausschreibung der DLRG Bezirksjugend Hochstift-Paderborn bekannt gegebene Lagerordnung für das 45. DLRG Pfingstzeltlager der Bezirksjugend Hochstift-Paderborn mit allen Konsequenzen bei Verstößen meinerseits an.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, den Teilnehmenden von dem weiteren Verlauf der Veranstaltung auszuschließen. 

Bei Rückfragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung!

Wir freuen uns auf eine schöne und spaßige Zeit gemeinsam - bis dahin! =)

Ihre Ansprechpartner

Ressortleiter Fahrten, Lager und internationale Begegnungen: Leon von Glahn
Ressortleiter Fahrten, Lager und internationale Begegnungen
Leon von Glahn
E-Mail
leon.vonglahn(at)paderborn.dlrg.de
stellv. Ressortleiterin Fahrten, Lager und internationale Begegnungen: Lena Sophie Krüger
stellv. Ressortleiterin Fahrten, Lager und internationale Begegnungen
Lena Sophie Krüger
E-Mail
lena-sophie.krueger(at)paderborn.dlrg.de

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