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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Rückwirkend zum 01.12.2014 sind die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) geplanten Änderungen zum Sicherheitsförderungserlass in Kraft getreten. Den Erlass sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport finden Sie auf der Homepage „Schulsport NRW“. 

Was ändert sich im neuen Erlass hinsichtlich der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte?

Die wichtigste Änderung betrifft die Auffrischung der Rettungsfähigkeit. Diese muss spätestens nach 4 Jahren nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Auffrischungszeitraums trägt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:

Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20m

Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) verfügen und

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können

Große Rettungsfähigkeit (mehr als 1,20m Wassertiefe)

Bei Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder 

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze oder höher besitzen

oder

  • Deutsche Schwimmabzeichen – Bronze
  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10 m weit tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1)

Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte aber ohne Wasseraufsicht

  • muss die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen-Silber besitzen und die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen
  • müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein

Die Abnahme

Für die Abnahme der Rettungsfähigkeit sind die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG Westfalen, DLRG Nordrhein, DRK Wasserwacht und Schwimmverband NRW) zuständig.

Für Lehrer, die an der Fortbildung teilnehmen, werden die Teilnehmerkosten über den RP Detmold direkt abgerechnet.

Für alle weiteren Teilnehmer (z. B. Lehrer außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des RP Detmold, Betreuer von Einrichtungen, Erzieher usw.) beträgt der Teilnehmerbeitrag weiterhin 60,- Euro.

Kontakt

Für Rückfragen zur Sicherheitsförderung im Schulsport bzw. Rettungsfähigkeit steht Ihnen Achim Sandmann zur Verfügung.

Tel.: 05251/72296

E-Mail: rettungsfaehigkeit(at)paderborn.dlrg.de

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